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Mietbedingungen

Präambel

Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug der Autovermietung Enning mieten!

Wir freuen uns, Ihnen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) bei Abschluss eines Mietvertrags folgende Leistungen zu erbringen:

  • die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es PKW, Transporter oder LKW – an Sie gemäß nachstehender Definition in Abschnitt 1 für den im Mietvertrag genannten Zeitraum inklusive Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist.
  • bestimmte Mobilitätsserviceleistungen, die wir Ihnen für alle Fahrzeugmieten zur Verfügung stellen, und weitere zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis.

Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Autovermietung Enning maßgeblichen Dokumente sind:

  • der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde
  • die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online oder offline im Voraus gebucht haben).
  • die Bestimmungen zum Versicherungsschutz
  • die Preisübersicht über Zusatzleistungen
  • diese aktuellen Bedingungen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc.

1. Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?

Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.

Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.

2. Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?

a) Wer darf anmieten?

Jede juristische Person und jede natürliche Person, die

  • rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit der Autovermietung Enning abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Mietzeitraum zu übernehmen; und
  • über die Zahlungsmittel verfügt, die von der Autovermietung Enning akzeptiert werden. Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Bargeld, Girocard (Maestro & VPay Card), VISA und MASTERCARD.

b) Wer darf das Fahrzeug führen?

Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die

  • rausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer.
  • einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument vorlegt.
  • Mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens 2 Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis ist.

c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?

Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.

Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber der Autovermietung Enning für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.

Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch die Autovermietung Enning angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).

3. Wo darf das Fahrzeug gefahren werden?

Der Vermieter schränkt die Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für Länder außerhalb Deutschlands ein. Möchte der Mieter mit dem Fahrzeug ins Ausland reisen, so hat er die jeweiligen Länder vor Abschluss des Mietvertrags bei der Buchung in der Station oder auf der Website anzugeben.

4. Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden.

Die Autovermietung Enning haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet die Autovermietung Enning für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.

5. Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?

Mieten Sie ein Fahrzeug von der Autovermietung Enning an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:

  • a) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Falls Sie das Fahrzeug nicht wie oben genannt zurückgeben, wird die Autovermietung Enning gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Verfahren handeln (insbesondere gemäß Ziffer 9, „Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?“)
  • b) Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren.
  • c) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, sowie für sämtliche Besitzstörungen, die Sie oder Dritte, denen Sie das Fahrzeug überlassen haben, verursachen für die die Autovermietung Enning in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben. Für jede Anfrage einer Verfolgungsbehörde oder von sonstigen Dritten zur Ermittlung der Fahrerdaten wird eine Aufwandspauschale gemäß Preisübersicht in Anlage 1 fällig.
  • d) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.
  • e) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandelt wird. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
  • f) Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder bei Krankheit.
  • g) Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • h) Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen. Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie auf Basis der Regelungen gemäß Ziffer 10 (Schäden am Fahrzeug) für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen können, dass die Falschbetankung einem Dritten zuzurechnen ist.
  • i) Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben.
  • Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.
  • Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Carsharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit der Autovermietung Enning vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.
  • Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
  • Beförderung von entflammbaren und/oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (außer es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z. B. Deo/Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeugs stehen).
  • Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
  • Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.
  • Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen). Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleitetes Fahren.
  • Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).
  • Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.
  • zur Begehung einer Vorsatztat.
  • zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
  • für sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Öl-, Wasserstand, Reifendruck und AdBlue durchzuführen.

Sofern das von Ihnen gemietete Fahrzeuge über Assistenz Systeme verfügt, obliegt es Ihrer Verantwortung, vor Nutzung die entsprechenden Passagen in der Bedienungsanleitung zu lesen, um sich mit der Bedienung und den Beschränkungen und Begrenzungen dieser Assistenz-Systeme vertraut zu machen. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und das Fahrzeug kontrollieren können.

Bitte beachten Sie, dass die je nach Tankinhalt im Display angezeigte Kilometerreichweite abhängig von Ihrem Fahrstil, der Ladung und der Nutzung von Heizung/Klima abweichen kann.

Fahrzeuganzeigen und Bedienungsanleitungen sind grundsätzlich in der Sprache des Zulassungslandes angegeben. Für weitere Fragen zur Fahrzeugbedienung kontaktieren Sie bitte die Autovermietung Enning oder konsultieren im Internet die Bedienungsanleitung, die dort in unterschiedlichen Sprachen verfügbar ist. Sollte eine Bedienungsanleitung online nicht verfügbar sein, finden Sie die Bedienungsanleitung in mehreren Sprachen in der Papierversion, die im Fahrzeug vorhanden ist.

Sie haften gegenüber der Autovermietung Enning für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann. Darüber hinaus haften Sie auch für das von Ihnen gemietete Zubehör (z.B. Kindersitz, Navigationsgerät) und Fahrzeugausstattung (z.B. Warnweste, Warndreieck, Bedienungsanleitung, falls diese nicht bei Fahrzeugrückgabe mit zurückgegeben werden bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, soweit dies von Ihnen zu vertreten ist. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der jeweils geltend gemachte Schaden.

Die Autovermietung Enning behält sich im Fall der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

6. Was ist im Mietpreis enthalten?

Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten:

  • a) die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer
  • b) Zusatzkosten für Zusatzkilometer, soweit Sie bei Buchung genau angeben können, welche Zusatzkilometer anfallen
  • c) den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet
  • d) weitere gegen Aufpreis von Ihnen gewählte Mobilitätsleistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör.
  • e) Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.

Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie die Autovermietung Enning ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.

7. Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?

  • a) Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert die Autovermietung Enning Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können.
  • b) Die Autovermietung Enning kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (einschließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) aufgeführt.
  • c) Bearbeitungspauschalen für die Ermittlung von Fahrerdaten für das Handling von Bußgeldern, Mautgebühren oder anderen Kosten, die aus der Miete entstanden sind, für die die Autovermietung Enning als Halter in Anspruch genommen wird. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften.
  • d) Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet.
  • e) Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, soweit der Verlust von Ihnen zu vertreten ist.
  • f) Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör und Dokumenten (wie Warndreieck, fluoreszierende Sicherheitswesten, Betriebsanleitungen usw.) und/oder das von Ihnen gewählte Zubehör (z.B. Autositz, Navigationsgerät, Ladekabel für eine Haushaltssteckdose usw.)
  • g) Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.
  • h) Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.
  • i) Schadenspauschale für die vorzeitige Rückgabe des Mietfahrzeugs mehr als 24h vor dem vereinbarten Mietende, siehe Ziffer 8 a).

Zur Durchführung des Fahrzeugmietvertrags ist es erforderlich, dass die Autovermietung Enning über Ihr Zahlungsmittel alle gesetzlich und/ oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben. Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die die Autovermietung Enning gezahlt hat, über Ihre Kreditkarte einzuziehen, sofern Sie die zugrundeliegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.

8. Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei unserer Station oder am vereinbarten Abholort spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Mietvertrag vereinbart wurden.

a) Rückgabe des Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der Autovermietung Enning

Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in unserer Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem Mitarbeiter der Autovermietung Enning übergeben.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, berechnet die Autovermietung Enning die Mietkosten anhand der für die kürzere Mietdauer geltenden Tarife neu. Erfolgt die Rückgabe mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Ende der Mietdauer, zahlen Sie außerdem eine Schadenspauschale, die den durch die vorzeitige Rückgabe entstehenden Schaden abdeckt. Die Höhe der Schadenspauschale ergibt sich aus der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1).

Die Autovermietung Enning haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben.

b) Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten

Die Autovermietung Enning empfiehlt grundsätzlich, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Stationen zurückzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Mietvertrag nicht automatisch endet, wenn Sie die Fahrzeugschlüssel zurückgeben. Das Fahrzeug verbleibt auf dem Parkplatz, bis die Station öffnet und ein Mitarbeiter der Autovermietung Enning die Besichtigung des Fahrzeugs durchführt und Ihren Mietvertrag abschließt.

Deshalb möchte die Autovermietung Enning Sie daran erinnern, dass Sie das Fahrzeug in dem dafür vorgesehenen Bereich so parken, dass das Fahrzeug keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt.

In Anbetracht dessen, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt – während der Öffnungszeiten der Station – überprüft wird, empfiehlt die Autovermietung Enning Ihnen, vor Einwurf des Fahrzeugschlüssels Fotos des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand bei der Rückgabe und den Rückgabezeitpunkt festzuhalten. Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird die Autovermietung Enning Sie darüber informieren.

c) Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs

Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird oder Sie zum Zeitpunkt der vereinbarten Abholung nicht anzutreffen sind und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss die Autovermietung Enning davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Die Autovermietung Enning ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.

In einem solchen Fall ist die Autovermietung Enning berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs und bei erfolgloser Abholung (= Leerfahrt) gemäß Anlage 1 eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von €50,00 zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. Die Autovermietung Enning kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der der Autovermietung Enning durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren, Ansprüche Dritter oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.

Die Autovermietung Enning ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.

9. Schäden am Fahrzeug

Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.

Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen.

a) In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden

Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt, gilt Folgendes:

Der Mietvertrag wird abgerechnet und die Kaution wird vollständig einbehalten.

Die Autovermietung Enning wird Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:

  • Schadensrechnung (die einbehaltene Kaution wird hier angerechnet)

Schadensrechnungen werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles erstellt. Die Kosten für das Gutachten trägt der Mieter.

b) In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden

Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen Vertreter der Autovermietung Enning Schäden am Fahrzeug festgestellt, gilt Folgendes:

Der Mietvertrag wird abgerechnet und die Kaution wird vollständig einbehalten.

Die Autovermietung Enning wird Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:

  • Schadensrechnung (die einbehaltene Kaution wird hier angerechnet)
  • Fotos vom Schaden

Schadensrechnungen werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles erstellt. Die Kosten für das Gutachten trägt der Mieter.

Kunden mit auffälligem Schadenfallverhalten können von zukünftigen Vermietungen ausgeschlossen werden.

c) Versicherungsvorschriften

Unsere Fahrzeuge sind mit einer Selbstbeteiligung versichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der Fahrzeugkategorie und variiert zwischen 1000 € und 2000 €. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung steht auf der Reservierungsbestätigung und auf dem Mietvertrag.

Hinzu kommen eventuell anfallende Nebenkosten bei einem Schadensfall, wie z.B. Abschleppgebühren, Gutachterkosten, Bearbeitungsgebühren, etc.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.

10. Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs

Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.

Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung. Im Zweifel kontaktieren Sie bitte die Autovermietung Enning telefonisch unter 02362 22675(Außerhalb unserer Geschäftszeiten rufen Sie die in der Fahrzeugmappe angegebene Handynummer an).

Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Autovermietung Enning untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.

11. Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, sonstigen Schäden, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs

Im Fall eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch Sie gehindert sind, Ihre Reise fortzusetzen, und/oder verpflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird Ihnen ein Notfallmanagement-Service zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service unter folgender Rufnummer: 02362 22675 (Außerhalb unserer Geschäftszeiten rufen Sie die in der Fahrzeugmappe angegebene Handynummer an).

Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei und die Autovermietung Enning zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, der Autovermietung Enning eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.

12. Änderung oder Stornierung einer Buchung

a) Änderung

Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies der Autovermietung Enning mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen.

b) Stornierung und No Show

  • Stornierung – Sie können Ihre Buchung kostenlos stornieren, vorausgesetzt Sie informieren die Autovermietung Enning mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn.
  • Verspätete Stornierung – wenn Sie Ihre Buchung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn gegenüber der Autovermietung Enning stornieren, kann Ihnen eine Stornogebühr bis zur Höhe von € 80,-berechnet werden. Die Stornogebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis.
  • No Show Gebühr – Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen, kann Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinens (No Show) bis zur Höhe von € 160,- berechnet werden. Die No Show Gebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis.

13. Mietvertragsverlängerungen

Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice innerhalb unserer Bürozeiten telefonisch unter 02362 22675.

Bei jeder Verlängerung von mehr als 24 Stunden sind Sie verpflichtet:

  • a) das Fahrzeug zusammen mit einem Mitarbeiter der Autovermietung Enning zu überprüfen.
  • b) die Miete und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen.
  • c) einen neuen Mietvertrag oder einen Zusatz zum Ursprungsmietvertrag zu unterschreiben.
  • d) ein Zahlungsmittel für den Verlängerungszeitraum vorzulegen.

14. Kraftstoffrichtlinie

Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie übergeben. Sie geben das Fahrzeug mit einem vollen Tank zurück. Herstellerbedingt verändert sich die Tanknadel selten nach gefahrenen 100 km. Daher wird ein gültiger Tankbeleg von Ihnen verlangt, der beweist, dass das Fahrzeug vor Rückgabe während der Mietzeit mit der Kraftstoffmenge nachgetankt wurde, die das Fahrzeug durchschnittlich auf 100 km proportional zu der während Ihrer Mietzeit gefahrenen Strecke verbraucht.

Können Sie keinen Tankbeleg vorweisen, wird ein Mitarbeiter überprüfen, ob der Tank voll ist und gegebenenfalls nachtanken. Hierfür berechnen wir eine Betankungspauschale in Höhe von 10 Euro zuzüglich Kraftstoffkosten (wenn nachgetankt werden muss).

15. Regelung zur Kautionszahlung

Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt eine Autorisierung über den entsprechenden Betrag. Bei Zahlung mittels Girocard (Maestro und VPay Card) wird der Kautionsbetrag von Ihrem Bankkonto eingezogen. Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten.

Den konkreten Kautionsbetrag finden Sie auf Ihrer Bestätigungsemail, die wir Ihnen zusenden, wenn Sie Ihre Reservierung für die Miete vornehmen. Bitte beachten Sie bei vorausbezahlten Reservierungen, dass Zusatzprodukte und Leistungen, die Sie am Counter buchen, bei der Kaution berücksichtigt werden.

Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind.

16. Haftung des Mieters im Schadensfall

Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 11 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten.

Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

Mögliche Zusatzkosten

Betankungsservice
15,00 €
Bearbeitungsgebühr Ordnungswidrigkeit (Deutschland)
25,00 €
Bearbeitungsgebühr Ordnungswidrigkeit (Ausland)
40,00 €
Sonderreinigungsgebühren (starke Verschmutzung, Missachtung des Rauchverbots)
Je nach Aufwand, bis zu 200,00 €
Mautkosten
Gemäß Toll Collect Abrechnung, genaue Abrechnung
Maut Bearbeitungsgebühr
15,00 €
Auslandsfahrt
30,00 €
Vorzeitige Rückgabe (>24h)
Bis zu 160 € (abhängig von der Fahrzeuggruppe)
Verspätete Rückgabe (>24h)
Zusätzlich zur Mietrate erheben wir eine Schadenspauschale bis zu 160 € (abhängig von der Fahrzeuggruppe)
Zustellung/Abholung
Abhängig von der Entfernung des Bring- oder Abholortes. Bis zu 50,00 €
Stornogebühr bei Stornierung <48h vor Mietbeginn
Bis zu 80,00 € (nicht höher als der voraussichtliche Mietpreis)
No-Show Gebühr
Bis zu 160 € (nicht höher als der voraussichtliche Mietpreis)
Miete Sackkarre/Rollbretter
6,00 € / Tag
Miete Zurrgurte
Je 2,00 €
Miete Packdecken (Kiste mit 10 Decken)
6,00 € / Tag
Miete Rollstuhlgurte
25,00 €
Miete Auffahrschiene
25,00 €
Umbau Sitzaufteilung 9-Sitzer Bus
30,00 €